GEISTLICHE UND WELTLICHE BILDUNG
Die Klöster stehen für eine große Bildungstradition – auch Kloster Bebenhausen. 1556, nach der Einführung der Reformation, wurde Bebenhausen zur evangelischen Klosterschule, die bis 1806 bestand und einen ausgezeichneten Ruf hatte. An diese Tradition und an den bedeutenden Hochschulstandort Tübingen mit seiner über 500 Jahre alten Universität knüpft man bei den Staatlichen Schlössern und Gärten an, wenn am 17. November allen, die mit einem Ausweis einer Hochschule an die Kasse von Kloster Bebenhausen kommen, freier Eintritt gewährt wird.
WAS IST DER WELTSTUDIERENDENTAG?
Der „International Students‘ Day“ wurde erstmals 1941 von dem damaligen International Students‘ Council in London eingeführt. Er sollte an den studentischen Widerstand gegen den Einmarsch der deutschen Nationalsozialisten in die Tschechoslowakei im Jahr 1939 erinnern. Neun Studentenfunktionäre wurden damals hingerichtet und viele Studenten und Studentinnen verhaftet und in Konzentrationslager deportiert. Nachfolgeorganisationen wie die European Students‘ Union und nationale studentische Dachverbände erinnern bis heute an das Ereignis und an die gesellschaftliche Verantwortung, die Studierende tragen. Zudem thematisieren sie aktuelle Probleme und Herausforderungen von Studierenden wie etwa psychische Belastungen. In Deutschland ist der Weltstudierendentag heutzutage kaum noch bekannt – in vielen anderen Ländern wird der Tag rege genutzt, um auf die Internationalität von Bildung und universitären Zusammenhalt aufmerksam zu machen.
SERVICE
17. November 2021
Weltstudierendentag – freier Eintritt ins Kloster für alle Studentinnen und Studenten
Kostenloser Eintritt bei Vorlage eines Studierendenausweises in Kloster Bebenhausen.
ÖFFNUNGSZEITEN KLOSTER BEBENHAUSEN am 17. November
10:00 - 12:00 Uhr; letzter Einlass: 11:30 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr; letzter Einlass: 16:30 Uhr
VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN BESUCH
- 3G-Nachweis:
Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises: Es muss eine Impfdokumentation (Impfpass oder Impfbescheinigung) über eine vollständige Impfung (vor mindestens 14 Tagen), eine Bescheinigung über eine mittels PCR-Test bestätigte Infektion (nicht älter als 6 Monate), ein negativer Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) einer offiziellen Teststelle (Testzentrum, Apotheke oder ähnliches) oder ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorgelegt werden. - Erhebung Kontaktdaten:
Es besteht eine Pflicht zur Erhebung und Datenverarbeitung der Kontaktdaten der Gäste zur eventuellen Infektionskettennachverfolgung gemäß § 6 Corona-Verordnung. Dies kann vor Ort oder über das Online- Kontaktformular erfolgen. - Es gilt eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen für Gäste ab 6 Jahre. Bitte bringen Sie eine passende Maske (medizinische Masken oder FFP2 Masken) mit. Außerdem muss der Abstand von 1,5 Metern zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und anderen Gästen eingehalten werden.
KONTAKT UND INFORMATIONEN
Kloster und Schloss Bebenhausen
Im Schloss
72074 Tübingen-Bebenhausen
Tel. +49(0)70 71.60 28 02