Plan der Stadt Christianopolis, Stich aus Reipublicae Christianopolitanae descriptio, 1619

Kirchenkonvent und christliche UtopieEIN GOTTGEFÄLLIGES LEBEN

Wie liebt und lebt ein wahrer Christ? In seiner Schrift „Christianopolis“ von 1619 gibt der Theologe Johann Valentin Andreae darauf eine Antwort. Später bildete er als Abt von Kloster Bebenhausen die nächste Generation an Pfarrern aus. Dabei folgte er dem Grundsatz „Zucht und Ordnung“.

Kloster und Schloss Bebenhausen, Kreuzgang

An den Klosterschulen wurden die zukünftigen Pfarrer ausgebildet.

FÜR ANSTAND UND MORAL

Der bei Stuttgart geborene Theologe Johann Valentin Andreae kämpfte Zeit seines Lebens gegen Atheismus, Luxus und Begierde. 1650 wurde er zum Abt von Kloster Bebenhausen ernannt. Damit wurde er auch der Vorstand der Klosterschule: Er war für die Ausbildung der angehenden Pfarrer in Württemberg zuständig. Durch diese Position konnte er Einfluss auf die jungen Theologen nehmen ‒ und auf die Seelsorge und Moral im ganzen Herzogtum einwirken.

Kloster und Schloss Bebenhausen, Einzelzelle eines Klosterschülers

In Bebenhausen lebten die Klosterschüler wie in einem Internat.

DIE UTOPIE CHRISTENSTADT

Bereits 1619 verfasste Johann Valentin Andreae mit der „Reipublicae Christianopolitanae descriptio“ die wohl bedeutendste Utopie des lutherischen Protestantismus. Das Buch beschreibt die Erlebnisse eines gestrandeten Seefahrers, der auf einer Insel die Musterstadt Christianopolis kennenlernt. Christianopolis ist ein „Nicht-Ort“, die Vorstellung einer idealen christlichen Gesellschaft – und damit eine scharfe Kritik an den Zuständen der damaligen Welt. Andreae formuliert seine Vorstellungen des rechten christlichen Lebens.

Plan der Stadt Christianopolis mit Legende, Stich aus Reipublicae Christianopolitanae descriptio, 1619

Christianopolis – eine Utopie des Bebenhauser Abtes Johann Valentin Andreae.

EHEBRUCH ALS VERBRECHEN

Außereheliche Begierden waren in Christianopolis verpönt: „Ehebruch ist das schlimmste Verbrechen und wird von den Gesetzen streng bestraft.“ Doch die Einwohner seien so tugendhaft, dass es erst gar nicht so weit komme. Die Regeln Andreaes galten sowohl für Frauen als auch für Männer. Bei den Herren „strebt man am meisten nach ehelicher Keuschheit, diese hat in Christianopolis den höchsten Wert, um zu verhindern, dass einer sich durch Wollust schwächt und zugrunde richtet.“

Synodalbericht, den Kirchenkonvent betreffend, 1644

Der Kirchenkonvent sollte Sitten und Moral detailliert abfragen.

DER KIRCHENKONVENT ALS MORALISCHE INSTANZ

1639 stieg Andreae in die Kirchleitung auf. Während seiner Zeit als Kirchenrat wurde der Kirchenkonvent in jedem Ort des Herzogtums eingeführt: ein Sittengericht bestehend aus dem Pfarrer, dem Amtmann und einigen Vertretern der Gemeinde. Andreae kann als „geistiger Vater“ des Sittengerichts gesehen werden: Mit strengen Augen sollte das Gremium über die Einhaltung der „guten policey“ ‒ die Lebensführung der Gemeinschaft ‒ wachen. Dabei ging es um Moral und Religion, Soziales und Kirchliches.

Spinnstube, Illustration aus „Das festliche Jahr in Sitten, Gebräuchen und Festen der germanischen Völker“, 1863

SEXUALITÄT UND SCHWANGERSCHAFT

Immer wieder verhandelte der Kirchenkonvent intime Details wie außerehelichen Geschlechtsverkehr, voreheliche Schwangerschaften und Ehebruch. Dafür wurde das betreffende Paar vorgeladen: Beide Partner mussten über ihre Beziehung ausführlich Auskunft geben. Bei nichtehelichen Schwangerschaften war auch den Richtern häufig klar, dass diese kaum zu verhindern waren. Es galt dann zu ermitteln, ob sich der Mann und die Frau bereits die Ehe versprochen hatten oder ob sie eine Heirat planten.

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